Wir begrüßen Sie auf der Web-Site der Ökumenischen Hans-Voshage-Hospizstiftung Mainz

Der Physikprofessor Hans Voshage, Mainz, starb im Kreise seiner Familie. Dieses Sterben war einer der Gründe, die Mainzer Hospizbewegung ins Leben zu rufen. Die Ökumenische Hospizstiftung hat diesen "Gründer" als Namensgeber gewählt. Sie unterstützt die Mainzer Christophorus-Hospizgesellschaft e.V.. Diese ermöglicht Schwerstkranken und Sterbenden Begleitung in ihrer heimatlichen Umgebung und im Kreise ihrer Angehörigen. 

 

Sommerfest 2021

Engelsgleiche,  Sommerfest_Hospizgesellschaft_17.09.2021_001 (c) Hans-Voshage Hospizstiftung

Mit großer Freude haben die haupt-und ehrenamtlich Mitarbeitenden die Einladung für die persönliche Begegnung und den Gedankenaus-tausch bei freundlicher Bewirtung genutzt.   Beflügelt geht der Vorstand in das letzte Quartal 2021. 

Was ist der Reiz für die Stiftung?

Das Ziel einer Stiftung ist es Kapital zu bilden. Dies geschieht durch Ihre Zustiftungen und Spenden.

Durch die Zinseinnahmen aus dem Kapital sollen regelmäßige Gelder gesichert werden. Dadurch entsteht eine größere Planungssicherheit bei den feststehenden finanziellen Verpflichtungen (Gehälter etc.), die durch Spendeneinnahmen allein nicht gewährleistet werden können. Dadurch werden Vorhaben besser planbar, als durch eine Finanzierung durch Spendengelder, weil man Spendengelder nicht kalkulieren kann.

Weil in einer Stiftung das Kapital nicht angegriffen wird, stehen diese Zinseinnahmen für einen unbefristeten Zeitraum auch noch in 50 Jahren und länger zur Verfügung.

Dadurch wird eine dauerhafte Förderung möglich. Je mehr Geld der ökumenischen Hans-Voshage-Hospizstiftung zugestiftet wird, desto stärker kann die Hospizarbeit in Mainz unterstützt werden.

Was ist der Reiz für die Zustifter?

Eine Zustiftung kann steuerlich sehr lukrativ sein.

Spenden und Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Für den Sonderausgabenabzug gibt es einen Höchstsatz. Er beträgt bei Spenden für gemeinnützige Zwecke 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Für mildtätige , wissenschaftliche und kulturelle Zwecke erhöht sich der Prozentsatz um weitere 5%.

Zuwendungen an kirchliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die als gemeinnützig eingestuft sind, weil sie kirchliche, mildtätige und / oder wohltätige Zwecke verfolgen, sind darüber hinaus bis zu 20.450,--€ abziehbar.

Das trifft auch auf die ökumenische Hans-Voshage-Hospizstiftung zu.

Möglichkeiten der Zustiftung gibt es viele.

Sie können der Stiftung zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag überlassen. Sie können die Stiftung auch in Ihrem Erbe bedenken.

Für Spenden und Zustiftungen stellen wir ab 100,--€ gerne Spenden- bzw. Zustiftungsbescheinigungen aus.

Ihrer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wir sind für jede Anregung offen, sprechen Sie uns an!

Jeder noch so kleine Betrag hilft, die Hospizbewegung in Mainz dauerhaft zu unterstützen!